Wenn Sie Ferienwohnungen oder Monteurzimmer vermieten, fragen Sie sich vielleicht, welche Versicherungen Sie benötigen, um sich und Ihre Immobilie zu schützen. Welche Versicherungen sind unverzichtbar und welche können Sie sich sparen? Erfahren Sie, wie Sie sich gegen Schäden am Gebäude, am Hausrat und gegen weitere Risiken wie Elementarschäden oder Betriebsausfälle absichern können. Ist eine Hausratversicherung ausreichend oder benötigen Sie eine spezielle Gewerbeinhaltsversicherung? Und wie steht es um die Betriebshaftpflicht, wenn Sie Gäste beherbergen? Diese Fragen werden im Ratgeber beantwortet, der Sie direkt anspricht und wertvolle Tipps für die Absicherung Ihrer Vermietung bietet.
Die Wohngebäudeversicherung
Alle Vermieter, denen das Gebäude gehört in dem sich die Monteurunterkunft befindet, schließen in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung ab. Diese deckt ausschließlich Schäden ab, die am stehenden Gebäude entstehen.
Besonders empfehlenswert ist diese Versicherung, weil Sie einige Schäden nicht sofort entdecken, da die Unterkunft nicht ständig bewohnt ist. Sind Sie als Vermieter nicht Besitzer des Gebäudes, ist eine solche Versicherung unnötig, da die entsprechende Hausverwaltung dafür zuständig ist.
Bei der Wohngebäudeversicherung werden folgende Komponenten abgedeckt:
- Wasserschäden (zum Beispiel durch einen Rohrbruch)
- Feuerschäden (durch Brand, Blitzschlag und Explosion)
- Unwetterschäden (durch Sturm und Hagel)
- Elementare Schäden (durch Erdrutsch, Erdbeben und Überschwemmungen)
Je nach individuellem Bedarf (beispielsweise je nach geografischer Lage des Wohngebäudes) können Sie wahlweise
auf bestimmte Komponenten verzichten, die Sie nicht abdecken müssen. Als Vermieter überdenken Sie, welche
Gefahren der Monteurunterkunft realistisch drohen und versichert sein sollten.
Tipp: Sind Garagen oder Carports am Wohngebäude vorhanden, sollten Sie diese mit der
Versicherung ebenfalls abdecken.
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Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die am direkten Hausrat entstehen. In der Regel gilt sie nur
für private Vermieter. Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände, die im Falle eines Umzuges mitgenommen
werden können – von Möbeln bis hin zur Kleidung.
Empfehlenswert ist diese Versicherung besonders für Vermieter, die Einrichtungsgegenstände in der Unterkunft
aufbewahren, die nicht einfach zu ersetzen sind.
Folgende Schäden werden von einer Hausratversicherung abgedeckt:
- Feuerschäden
- Wasserschäden
- Schäden durch Einbruch
- Unwetterschäden
- Schäden durch Vandalismus
- Elementare Schäden
Tipp: Kommt es durch einen der genannten Schäden (zum Beispiel einen Wasserschaden) zu einem Mietverlust oder Aufräumkosten, können Sie diese von der Versicherung zurückverlangen.
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Die Inhaltsversicherung Gewerbe / Inventarversicherung
Bei einer gewerblichen Vermietung von Monteurwohnungen oder Monteurzimmern schließen Sie eine Inhaltsversicherung
Gewerbe bzw. Inventarversicherung ab - anstatt einer Hausratversicherung, die in der Regel nur für private
Vermieter gilt.
Sie deckt alle zum Gewerbe gehörenden Geräte, Anlagen, Maschinen und das sonstige Inventar ab. Diese
Versicherung sichert Sie vor der Gefahr ab, Ihre materielle Betriebsgrundlage und damit Ihre unmittelbare
Existenz zu verlieren.
Die Inhaltsversicherung Gewerbe schützt vor folgenden Gefahren:
- Wasser
- Sturm
- Feuer
- Glasbruch
- Vandalismus
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Blitzschlag
Tipp: Kommt es zu einem solchen Schaden, ist es in der Regel nicht möglich die entstandenen Schäden von heute auf morgen zu ersetzen – daher ist es empfehlenswert die Inhaltsversicherung Gewerbe mit einer Betriebsausfallversicherung bzw. mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu kombinieren.
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Sachversicherungen für Elementarschäden
Elementarschaden-Versicherungen sind Sachversicherungen, die Sie nur als zusätzlichen Baustein zu einer
bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen können. Bei manchen Versicherern lassen sie sich
als Zusatz in die vorhandene Versicherung integrieren.
Schließen Sie diese ab, versichern Sie die eigene Immobilie samt Einbauten oder den beweglichen Hausrat gegen
sämtliche Naturgewalten.
In den weiteren Sachversicherungen für Elementarschäden sind enthalten:
- Rückstaus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Erdsenkungen
- Erdrutsche
- Lawinen
Eine derartige Versicherung ist sinnvoll, wenn sich Ihr Hauseigentum in einer stark oder sehr stark gefährdeten
Region befindet.
Dazu zählen Häuser der Gefährdungsklassen 3 und 4. Diese Einstufung geht auf das von der deutschen
Versicherungswirtschaft entwickelte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) zurück.
Auch wenn die zusätzliche Naturgefahren-Versicherung nur in seltenen Fällen teurer als eine Vollkasko-Autoversicherung ist, verfügen derzeit gerade einmal 35% der deutschen Eigenheim-Besitzer über diese Sachversicherung.
Kommt es zum Schadensfall, müssen Sie als Nicht-Versicherter damit rechnen, dass Ihnen der Staat die Zahlung von Beihilfen verweigert.
Die Höhe des zu entrichtenden Beitrags richtet sich nach der Gefahrenzone, in der sich Ihr Gebäude befindet,
seiner Bauart-Klasse, der gewählten Versicherungssumme und der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.
Manche Anbieter verzichten hingegen auf den Selbstbehalt. Damit die Elementarschaden-Versicherung im
Schadensfall leistet, müssen Sie als Versicherungsnehmer spezielle Bestimmungen einhalten.
Wann sollte ich als Vermieter von Monteurzimmern eine Elementarschäden-Versicherung haben?
Sachversicherungen bei Inventarschäden
Als gewerblicher Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurszimmern können Sie sich gegen eine Vielzahl von Sach-
und Personenschäden absichern. Auch die Absicherung gegen Vermögensschäden ist möglich.
Wichtig sind auch die Sachversicherungen, die speziell das Inventar Ihres Vermietungsobjekts schützen und mit
denen Sie einen herben finanziellen Verlust absichern können.
Fallen aufgrund eines Elektronikschadens Rechner und elektronische Geräte aus und müssen ersetzt werden, kommt
Sie das als Vermieter und Eigentümer des Objekts teuer zu stehen.
Teilweise führt der Ausfall der Geräte zur Betriebsunterbrechung. Dann fallen auf nicht absehbare Zeit sämtliche
Einnahmen weg aber die Kosten für den Unterhalt des Objekts laufen weiter.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie ergänzend zu den Sachversicherungen abschließen oder
vereinbaren einen entsprechenden Haftungseinschluss in der Versicherungspolice.
Nicht jede Sachversicherung ist für jeden Vermieter sinnvoll. Prüfen Sie Ihren individuellen Bedarf, ehe Sie einen Vertrag abschließen.
Besteht im Vermietungsobjekt kein Risiko für einen hohen Glasschaden, brauchen Sie keine separate Glasschadenversicherung abzuschließen, wenn bereits eine Inhaltsversicherung besteht. Bis zu einem bestimmten Anteil sind Glasschäden dort versichert. Vermieten Sie eine Immobilie mit einem hohen Anteil an Glasflächen (Wintergarten, Türen mit Glaseinsätzen etc.), ist die Glasversicherung sinnvoll.
Jederzeit anzuraten ist eine Elektronikversicherung, auch die Feuerversicherung ist unverzichtbar. Achten Sie hierbei auf die festgelegten Ausschlüsse bestimmter Risiken!
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Die Betriebshaftpflichtversicherung / Hauseigentümerhaftpflichtversicherung
Besitzen Sie als Vermieter einen Beherbergungsbetrieb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Sind Sie lediglich Hauseigentümer heißt diese Hauseigentümerhaftpflichtversicherung.
Obwohl eine normale private Haftpflichtversicherung gegen finanzielle Folgen bei einem Schaden absichert, ist
dies für Hauseigentümer bzw. Besitzer eines Beherbergungsbetriebes nicht ausreichend - als solcher besitzen Sie
eine umfangreiche Verkehrssicherungspflicht.
Verletzen Sie diese Pflicht und es kommt aufgrund dessen zu einem Unfall, kann das für Sie schnell hohe Kosten
nach sich ziehen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Schäden auftreten, die ohne eine aktive Schuld
Ihrerseits verursacht werden.
Folgende Ansprüche werden abgesichert:
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz
- Verlust / Beschädigung des Eigentums der Gäste
- Verdienstausfälle für Dritte, die vom Schaden betroffen sind
Tipp: Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung werden die Ansprüche gegen die Mitarbeiter mit abgedeckt.
Sie ist es eine Versicherung, die jeder Grundstücks- bzw. Hauseigentümer haben sollte, wenn er Wohnraum zur Miete zur Verfügung stellt.
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie regelmäßig Monteurzimmer vermieten, haben Sie aus vertraglicher Sicht den Status eines Vermieters. Als
Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritten auf Ihrem vermieteten Grundstück kein
Schaden entsteht.
Im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen Sie sicherstellen, dass Gehwege von Laub oder Eis und Schnee
beseitigt wird. Stürzt ein Mieter oder ein Besucher auf Ihrem Grundstück und bricht sich ein Bein, kann er
Schadenersatz von Ihnen verlangen, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die ein Dritter auf
Ihrem vermieteten Grundstück erleidet. Eine Wohnungshaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihrem Mieter oder einem
Besucher in den vermieteten Räumen entstehen.
Häufig sind solche Schäden in einer guten Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Wenn Sie sicher sein
wollen, schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Haftpflicht an. Prüfen Sie, welcher
Versicherungsschutz für die Vermietung von Monteurzimmern besteht.
Sofern Ihre Privathaftpflicht nicht ausreicht, ergänzen Sie den Vertrag um einen entsprechenden
Versicherungsschutz, wenn der Versicherer dies anbietet. Alternativ kommt der Abschluss einer separaten Haus-
und Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Wohnungshaftpflicht in Frage.
Was ist über diese Versicherung bei meiner Vermietung abgesichert?
Die Rechtsschutzversicherung
Für Hauseigentümer – die Wohnraum an Monteure vermieten – kann eine Rechtsschutzversicherung für die vermieteten Zimmer oder Wohnungen sinnvoll sein. Als privater Vermieter informieren Sie sich, inwiefern eine private Rechtsschutzversicherung für Schäden aufkommt.
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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind Versicherungen, die bei entstandenen
Vermögensschäden für Schadensersatzforderungen und Gerichtskosten aufkommen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verursacher über eine derartige Versicherung mit ausreichender
Deckungssumme verfügt und den Vermögensschaden fahrlässig oder grob fahrlässig
herbeigeführt hat.
Außerdem muss es sich bei dem eingetretenen Schaden um einen echten Vermögensschaden handeln. Das heißt, er darf weder Folge eines Personen- noch eines Sachschadens sein.
Bestimmte Berufe sind mit einem erhöhten Risiko verbunden, Schaden am Vermögen Dritter zu verursachen. Dazu gehören Dienstleistungsberufe, bei denen begutachtende, projektierende, beratende und verwaltende Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Ärzte
- Sachverständige
- Notare
- Bau-Plan
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Finanz- und Immobilienmakler
Für einige dieser speziellen Berufsgruppen besteht sogar die Pflicht, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist insbesondere bei Steuerberatern und Rechtsanwälten der Fall.
Den anderen Selbstständigen und Freiberuflern wird empfohlen, einen derartigen Versicherungsvertrag zu
unterzeichnen. Denn verursachen Sie unwillentlich einen Vermögensschaden, können die Forderungen
seitens des Geschädigten extrem hoch sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als Verursacher laut Bestimmungen des BGB mit Ihrem gesamten aktuellen und
zukünftigen Privatvermögen haften. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Sie bis zu 30 Jahre lang
für den Vermögensschaden aufkommen müssen.
Vermögensschäden können schneller herbeigeführt werden als Sie vermuten: Schon ein
unbeabsichtigt falscher Rat kann dafür sorgen, dass dem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht oder ihm
Einkommen entgeht.
Da im Regelfall zwischen dem Eintritt des Schadensfalles und dem verursachenden Beratungsgespräch eine
lange Zeit vergeht und für die Versicherer der Zeitpunkt der schuldhaften Handlung maßgebend ist,
haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich für einen längeren Zeitraum
rückzuversichern.
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung: Für Verwalter von Ferienwohnungen unverzichtbar
Die Betriebsausfallversicherung
Die Betriebsausfallversicherung schützt Sie, wenn eine Unterbrechung des laufenden Betriebs für finanzielle
Einbußen sorgt. Dabei kommt es auf den Umfang der Versicherung an, wie lange diese Ausfallzeiten abgesichert
sind und bis zu welcher Höhe die fehlenden Gewinne ausgeglichen werden können.
Wichtig ist, dass Sie die Versicherung in einer Höhe abschließen, die einen mehrwöchigen Ausfall von Ihnen als
Vermieter und Ihren Leistungen ebenso abfängt wie eine komplette Schließung Ihres Objekts aufgrund eines
Elementarschadens.
Teilweise sind die Versicherungsinhalte auch in anderen Versicherungen zu finden, hier schauen Sie genau hin, um
eine Überversicherung und damit unnötig hohe Kosten zu vermeiden.
Wichtig ist außerdem, dass die Betriebsausfallversicherung keine Ausnahmen nennt. Tritt sie nicht in Leistung,
weil Sie als Betriebsinhaber unter einem Burn-out leiden, wählen Sie diesen Versicherungsanbieter nicht.
Die Krankentagegeldversicherung allein ist keine ausreichende Alternative zur Betriebsausfallversicherung und sollte mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert werden. Nur dann besteht ein genügender Schutz und Sie als Vermieter und Geschäftsinhaber sind ausreichend versichert, wenn Sie aus Krankheitsgründen ausfallen.
Die Betriebsausfallversicherung ist nur steuerlich absetzbar, wenn sie Sachschäden versichert und nicht nur die Person des Unternehmers umfasst. Somit ist eine Betriebsausfallversicherung, die mit einer Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist, keine Betriebsausgabe und kann sich damit auch nicht Gewinn mindernd und steuersenkend auswirken. Diesbezüglich sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Die Betriebsausfallversicherung sichert Ihre finanzielle Existenz als Vermieter bei komplettem Verdienstausfall.
Die Mietausfallversicherung
Vermieten Sie Wohnraum, haben Sie manchmal auch mit säumigen Mietzahlern zu tun. In einigen Situationen kommt eine Mietausfallversicherung für die finanziellen Schäden auf.
Gründe für nicht erfolgte Begleichungen sind vielfältig und reichen von unfreiwilliger Zahlungsunfähigkeit bis hin zu beabsichtigter Zahlungsverweigerung. Die Versicherungsleistungen umfassen im Fall einer Übernahme sowohl die regulären Mietrückstände als auch Nebenkosten. Lesen Sie unseren Artikel zum Thema Mietausfallversicherung um mehr zu erfahren.
Ein Mietausfall führt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Eine Mietausfallversicherung ist in einigen Fällen eine Option.