Schwarzarbeit im Handwerk
Das Wichtigste zusammengefasst

von Deutschland-monteurzimmer.de | 3 Minuten

Am meisten sind handwerkliche Betriebe vom Thema Schwarzarbeit betroffen. Viele wissen nicht, wann eine Gefälligkeit aufhört und die strafbare Schwarzarbeit anfängt. Daher gilt es, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um möglichen Strafen vorzubeugen.

In welchem Umfang dürfen Arbeiter tätig werden, ohne die Vergütung steuerlich und vertraglich in einem offiziellen Vertrag zu regeln?

Schwarzarbeit Schwarzarbeiter Geld unter der Hand

Was gilt als Schwarzarbeit?

Offiziell gilt Schwarzarbeit als Werk- oder Dienstleistung, die Arbeiter gegen Entgelt durchführen, aber ohne, staatliche Abgaben abzuführen. Der Auftragnehmer bei einer Schwarzarbeit erfüllt keine notwendigen handwerks- oder gewerberechtlichen Voraussetzungen.

Die Aufträge für Schwarzarbeit erfolgen meist mündlich. Das Entgelt für die Dienst- oder Werkleistung wird in der Regel bar gezahlt.

In der Praxis bedeutet das: Sobald ein Handwerker Reparaturen oder Bauarbeiten erledigt und dafür etwas bekommt, ist es Schwarzarbeit. Bei der Unterscheidung zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit zählt in erster Linie die Frage: Geht es um das Geld oder um das Helfen?

Sobald für eine Leistung eine Gegenleistung erfolgt, müssen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen, die für eine vernünftige Abrechnung nötig sind.

Ist die Gegenleistung statt Geld beispielsweise ein Essen als Dankeschön für die erbrachte Leistung, gilt das generell nicht als Schwarzarbeit. Allgemein wird die Schwarzarbeit nach wie vor als rechtliche Grauzone angesehen, für die es keine eindeutigen Grenzen gibt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Sie sind als Auftraggeber und als Handwerker dazu verpflichtet sich vor Beginn der Tätigkeit darüber zu informieren, ob es sich um Schwarzarbeit handelt. Juristen nennen dies "gesteigerte Erkundungspflicht".

Vorsicht vor hohen Strafen bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit im Handwerk wird in Deutschland streng geahndet, da sie sowohl die wirtschaftliche Ordnung untergräbt als auch dem Staat und den Sozialversicherungsträgern erhebliche Einnahmen entzieht. Die Strafen für Schwarzarbeit variieren je nach Schwere des Verstoßes und können sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat eingestuft werden.

Für Handwerker, Monteure und Auftraggeber kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Laut dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden, abhängig vom Einzelfall und der Schwere des Vergehens.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Eine Handlung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, wenn geringfügige Vergehen vorliegen, wie das Nichtanmelden einer geringfügigen Beschäftigung oder kleinere Verstöße gegen Meldepflichten. Die Bußgelder können hier bis zu 50.000 Euro betragen. Werden jedoch umfangreiche illegale Beschäftigungen durchgeführt, große Summen hinterzogen oder werden falsche Angaben gegenüber den Behörden gemacht, kann dies als Straftat gewertet werden. In solchen Fällen sind neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen möglich. Das Strafmaß für schwerwiegendere Verstöße kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), insbesondere in den §§ 8 bis 11, welche die Bußgeldvorschriften und Straftatbestände detailliert darlegen.
Auch das Sozialgesetzbuch (SGB) und die Abgabenordnung (AO) enthalten relevante Vorschriften, die bei der Ahndung von Schwarzarbeit zur Anwendung kommen können.

Für Monteure, Handwerker und Auftraggeber ist es daher von größter Bedeutung, alle gesetzlichen Meldepflichten und Vorschriften einzuhalten, um schwerwiegende Strafen zu vermeiden. Der Schaden durch Schwarzarbeit betrifft nicht nur die beteiligten Parteien, sondern die gesamte Gesellschaft, da sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Abgaben eine wesentliche Säule des sozialen und wirtschaftlichen Systems in Deutschland sind.

Mögliche Strafen für Arbeitnehmer:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro für geringfügige Verstöße wie das Nichtanmelden oder die Nichtversicherung bei der Sozialversicherung.
  • Freiheitsstrafen: In schweren Fällen, insbesondere bei Beteiligung an organisierter Schwarzarbeit oder bei wiederholten Verstößen, können Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Mögliche Strafen für Auftraggeber:

  • Bußgelder: Bis zu 300.000 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem wirtschaftlichen Vorteil, der aus der Schwarzarbeit gezogen wurde.
  • Freiheitsstrafen: Bei schweren Vergehen, die als kriminelle Handlungen eingestuft werden (z.B. systematische Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, umfangreiche Steuerhinterziehung), können ebenfalls Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren folgen.
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Wer ist Zuständig für die Verfolgung von Schwarzarbeit?

Die Verfolgung von Schwarzarbeit in Deutschland wird hauptsächlich durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wahrgenommen, welche eine Spezialeinheit des Zolls ist. Diese Behörde ist sowohl für die Ermittlung als auch für die Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und der Einhaltung von Arbeitsbedingungen.

Zusätzlich zu den zollrechtlichen Untersuchungen können je nach Art des Vergehens auch andere Behörden involviert sein:

  • Finanzämter: Sie sind zuständig für die Ermittlung von Steuerhinterziehung im Rahmen von Schwarzarbeit.
  • Sozialversicherungsträger: Diese können bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug, wie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Untersuchungen einleiten.
  • Gewerbeaufsichtsämter und Ordnungsämter: Sie kümmern sich um die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften und können bei Verstößen eingreifen.
  • Staatsanwaltschaften: In Fällen, wo Schwarzarbeit als Straftat bewertet wird, übernehmen die Staatsanwaltschaften die strafrechtliche Verfolgung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls arbeitet oft eng mit lokalen Behörden und anderen staatlichen Institutionen zusammen, um ein breites Spektrum an Vergehen effektiv zu bekämpfen. Sie führen regelmäßig Kontrollen in verschiedenen Branchen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeitgeber die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen einhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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