Ferienwohnungen vermieten
Das sollten Sie bei der Vermietung beachten

von Deutschland-monteurzimmer.de | 9 Minuten
Vermieter Informationen

Immer mehr Feriengäste ziehen die persönliche Freiheit in privaten Ferienwohnungen der häufig starren Atmosphäre in Hotels vor. Seit Jahren erfreut sich die Ferienwohnungsvermietung einer stetig steigenden Nachfrage. Damit Sie bei der Vermietung einer Ferienwohnung erfolgreich sind, gilt es, wichtige Dinge zu beachten. Dazu gehören rechtliche Bestimmungen wie Genehmigungen und Registrierungen, steuerliche Verpflichtungen, Sicherheits- und Gesundheitsstandards, angemessener Versicherungsschutz sowie lokale Gemeinde- oder Mietverordnungen.

Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie perfekt auf die Vermietung Ihres Ferienobjekts vorbereiten.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Entspannter Gast

Warum Ferienwohnung vermieten?

Das Vermieten ungenutzter Zimmer oder einer Wohnung als Ferienwohnung hat viele Vorteile. Diese machen die Ferienwohnungsvermietung attraktiv für erfahrene Immobilienbesitzer. Auch Neulinge in der Vermietungsbranche finden es ansprechend. Einer der Hauptgründe, sich für diese Art der Vermietung zu entscheiden, ist die Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Insbesondere in beliebten Reisezielen oder Städten, die regelmäßig Touristen oder Geschäftsreisende anziehen, können Ferienwohnungen eine beträchtliche Einnahmequelle darstellen. Durch die flexible Preisgestaltung, die sich an saisonalen Schwankungen und der aktuellen Nachfrage orientiert, können Vermieter ihre Einnahmen maximieren.

Ein weiterer Vorteil liegt in der optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen. Statt dass Zimmer oder Wohnungen leer stehen und damit potenziell an Wert verlieren, können sie aktiv genutzt und instand gehalten werden. Dies trägt nicht nur zur Kostendeckung bei, wie etwa für Instandhaltung oder Grundsteuern, sondern kann auch zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen.

Die Vermietung als Ferienwohnung bietet zudem eine hohe Flexibilität. Vermieter können Verfügbarkeiten nach ihren eigenen Bedürfnissen und Lebensumständen anpassen, was bei langfristigen Vermietungen oft nicht möglich ist. So lässt sich die Nutzung der Immobilie optimal zwischen persönlichem Gebrauch und Vermietung aufteilen.

Technologische Fortschritte und Plattformen für Ferienvermietungen vereinfachen zudem das Management und die Vermarktung von Ferienwohnungen. Vermieter können ihre Angebote weltweit einem breiten Publikum präsentieren, Reservierungen und Zahlungen online abwickeln und durch Bewertungen und Feedback ihr Angebot kontinuierlich verbessern.

Nicht zuletzt bietet das Vermieten von Ferienwohnungen die Möglichkeit, Menschen aus aller Welt kennenzulernen und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Für viele Vermieter wird dies zu einem bereichernden Aspekt, der über den rein finanziellen Nutzen hinausgeht.

Checkliste für die Vermietung einer Ferienwohnung

Vor der Vermietung

  • Marktforschung durchführen: Lokale Nachfrage, Mietpreise und Zielgruppe verstehen.
  • Rechtliche Voraussetzungen klären: Gesetze, Steuern, Versicherungen und Genehmigungen überprüfen.
  • Versicherungsschutz überprüfen: Passende Versicherung für Schäden und Haftpflichtfälle abschließen.
  • Wohnung vorbereiten: Instandhaltung, Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung.
  • Einrichtung und Ausstattung: Möblierung, Haushaltsgeräte, Bettwäsche und Grundbedarf.
  • Fotografien und Inserate: Professionelle Fotos und detaillierte Beschreibungen erstellen.

Während der Vermietung

  • Kommunikation mit Gästen: Anreiseinformationen und Erreichbarkeit sicherstellen.
  • Check-in / Check-out Prozess: Reibungslosen Ablauf organisieren, Option für selbstständigen Check-in.
  • Gästeinformationen bereitstellen: WLAN, Gerätebedienung, lokale Tipps.

Nach der Vermietung

  • Feedback einholen: Gäste um Bewertung bitten.
  • Reinigung und Instandhaltung: Wohnung reinigen und auf Schäden überprüfen.
  • Finanzielle Abwicklung: Mieteinnahmen und Ausgaben dokumentieren, Steuern berücksichtigen.

Wer ist die Zielgruppe bei der Vermietung von Ferienunterkünften?

Die Zielgruppe bei der Vermietung von Ferienwohnungen umfasst Urlauber, Berufsreisende, Gruppenreisende, Langzeitmieter und besondere Interessengruppen. Es ist wichtig, die Bedürfnisse und Vorlieben der jeweiligen Zielgruppe zu verstehen und die Ferienwohnung entsprechend anzupassen, um attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Verschiedene Zielgruppen
  • Urlauber: Ferienwohnungen werden oft von Urlaubern als alternative Unterkunftsmöglichkeit zu Hotels oder Resorts gewählt. Touristen sind meist Familien, Paare oder auch Alleinreisende, die einen erholsamen Urlaub in einer privaten und komfortablen Umgebung verbringen möchten.
  • Berufsreisende: In einigen Städten und Geschäftszentren können Ferienwohnungen auch von Geschäftsreisenden nachgefragt werden. Diese Zielgruppe schätzt die Unabhängigkeit, Privatsphäre und oft auch die Möglichkeit, eine längere Zeit in der Unterkunft zu verbringen.
  • Gruppenreisende: Ferienwohnungen bieten oft genügend Platz für größere Gruppen wie Familien oder Freundeskreise. Diese Zielgruppe sucht nach Unterkünften, die genug Zimmer, Gemeinschaftsräume und eine voll ausgestattete Küche bieten.
  • Langzeitmieter: In manchen Fällen suchen Menschen nach Ferienwohnungen für einen längeren Aufenthalt, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Langzeitmieter benötigen möblierte Wohnungen mit allen notwendigen Einrichtungen für den täglichen Bedarf.
  • Besondere Interessengruppen: Je nach Standort können bestimmte Interessengruppen an Ferienwohnungen interessiert sein, beispielsweise Natur- und Outdoor-Enthusiasten, Skifahrer, Surfer oder kulturell interessierte Reisende.

Es ist wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Präferenzen Ihrer Zielgruppe zu verstehen und Ihre Ferienwohnung entsprechend anzupassen, um sie attraktiv und wettbewerbsfähig auf dem Markt zu positionieren.

Darüber hinaus lohnt es sich, wenn Sie mit Nischenangeboten werben, wie mit Angeboten für Allergiker, Angeboten für Vegetarier und Veganer oder Urlaub mit Hund.

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Einrichtung und Ausstattung der Ferienwohnung

Ihre Feriengäste empfehlen Sie weiter und kommen wieder, wenn Sie sich bei Ihnen wohlfühlen. Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, wie Sie Ihr Urlaubsdomizil ausstatten wollen und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Konzept erstellen

Lassen es Ihre finanziellen Möglichkeiten zu, wenden Sie sich an einen professionellen Objekteinrichter. Dieser erstellt Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen, zugeschnittenes Konzept und unterstützt Sie bei der Realisierung. Sorgen Sie in Ihrer Ferienwohnung für Komfort und eine Atmosphäre zum Wohlfühlen.

Überlegen Sie, wie groß die Wohnung ist und wie viele Personen darin Platz haben. Wer gehört zu ihrer Zielgruppe? Dürfen Ihre Gäste Haustiere mitbringen? Ist die Unterkunft barrierefrei und für Rollstuhlfahrer erreichbar?

Handelt es sich um eine Raucher- oder eine Nichtraucherwohnung? Viele Menschen wollen nicht in einer verrauchten Ferienwohnung leben. Es empfiehlt sich, in der Werbung darauf hinzuweisen, ob rauchen erlaubt ist oder nicht. Rauchvergilbte Wände und Gardinen sind absolut tabu.

Gefragt sind heutzutage helle Farben, leichte Möbel und gut ausgestattete Küchen. Richten Sie am besten die gesamte Wohnung in einem Stil ein und verfolgen Sie ein stimmiges Farbkonzept.

Die Einrichtung muss ebenso strapazierfähig und pflegeleicht sein wie der Boden. Optimal und für Allergiker gut geeignet sind Parkett, Laminat und Fliesen. Um eine gute Hygiene zu gewährleisten und unansehnliche Flecken zu vermeiden besorgen Sie waschbare Bezugsstoffe für Sitzmöbel.

Ganz wichtig sind bequeme Betten, wobei es schwer ist, es jedem Gast recht zu machen. Am besten wählen Sie Matratzen im mittleren Härtesegment, mit denen sich sowohl Weich- als auch Hartschläfer anfreunden.

Möchten Sie die Einrichtung selbst übernehmen, helfen Ihnen unser Ratgeber zur Einrichtung einer Ferienwohnung.

Ferienwohnung gewerblich oder privat vermieten?

Die Vermietung einer Ferienwohnung wird in der Regel als gewerblich angesehen, wenn sie regelmäßig, systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Die genauen Kriterien können je nach Land und Rechtsprechung unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Faktoren als Indikatoren für eine gewerbliche Vermietung:

  • Häufigkeit: Wenn Sie die Ferienwohnung wiederholt und regelmäßig vermieten, beispielsweise über das ganze Jahr hinweg oder für einen Großteil des Jahres, spricht dies eher für eine gewerbliche Vermietung.
  • Gewinnerzielungsabsicht:Wird die Ferienwohnung mit der Absicht vermietet, Einnahmen zu erzielen und einen Gewinn zu erwirtschaften, wird dies als gewerbliche Vermietung betrachtet.
  • Serviceleistungen: Bieten Sie hotelähnliche Dienstleistungen an, wie Frühstück/Brötchenservice oder andere Serviceleistungen, gilt die Vermietung als gewerblich.
  • Vermarktung und Werbung: Wenn Sie aktiv Marketing- und Werbemaßnahmen ergreifen, um die Ferienwohnung zu bewerben und Gäste anzuziehen, deutet dies auf eine gewerbliche Vermietung hin.
  • Umfang der Vermietung: Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen besitzen und vermieten oder zusätzliche Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Reinigungsservice oder Concierge-Service, spricht dies ebenfalls für eine gewerbliche Vermietung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung als gewerblich oder privat steuerliche und rechtliche Konsequenzen haben kann. Gewerbliche Vermietungen können bestimmten Vorschriften und Steuerpflichten unterliegen, während private Vermietungen in einigen Fällen steuerliche Vorteile oder Freibeträge haben können. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt vertraut zu machen, um die spezifischen rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Aspekte Ihrer Situation zu klären.

Sollte Ihre Ferienwohnung meldepflichtig sein, sollten Sie diese als Gewerbe anmelden.

Bewerben Sie Ihre Ferienwohnung erfolgreich

Die schönste Ferienwohnung nützt Ihnen nichts, wenn Sie keine Gäste finden, die darin wohnen möchten. Um eine Ferienwohnung im Internet zu bewerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um potenzielle Gäste anzusprechen. Einige effektive Marketingansätze:

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Seriös werben - Viel zu beachten
  • Online-Buchungsplattformen: Registrieren Sie Ihre Ferienwohnung auf bekannten Online-Buchungsplattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.de. Unterkunfts-Plattformen haben eine große Reichweite und ermöglichen es Ihnen, Ihre Ferienwohnung einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
  • Social Media: Erstellen Sie Konten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter, um Ihre Ferienwohnung zu bewerben. Teilen Sie ansprechende Fotos, Informationen über lokale Attraktionen und Aktivitäten und bieten Sie Sonderangebote oder Rabatte an.
  • Lokale Kooperationen: Arbeiten Sie mit örtlichen Tourismusbüros, Reiseveranstaltern oder lokalen Unternehmen zusammen, um Ihre Ferienwohnung zu bewerben. Sie können beispielsweise Flyer in Touristeninformationszentren auslegen oder Kooperationen für spezielle Pakete oder Rabatte eingehen.
  • Online-Bewertungen: Bitten Sie zufriedene Gäste, Bewertungen über Ihre Ferienwohnung auf Plattformen wie Google abzugeben. Positive Bewertungen wirken vertrauenswürdig und können das Interesse anderer potenzieller Gäste wecken.
  • Professionelle Fotos: Investieren Sie in hochwertige Fotos, die Ihre Ferienwohnung in einem attraktiven Licht zeigen. Gute Bilder wecken das Interesse der potenziellen Gäste und erhöhen die Chancen auf Buchungen.

Die effektivste Werbung schalten Sie auf Unterkunfts-Portalen, da dort potentielle Mieter direkt nach einer Ferienunterkunft suchen. Denken Sie daran, dass eine kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Online-Präsenz und eine schnelle Reaktion auf Anfragen und Buchungen wichtig sind, um das Vertrauen potenzieller Gäste zu gewinnen.

Indem Sie verschiedene Online-Marketingstrategien kombinieren, können Sie Ihre Ferienwohnung effektiv im Internet bewerben und die Buchungszahlen steigern.

Beachten Sie die Impressumspflicht

Egal, ob Sie online oder offline für Ihre Ferienwohnung werben, Sie unterliegen grundsätzlich der Impressumspflicht. Das heißt, Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre persönlichen Daten in einem eigens angelegten Impressum anzugeben.

Dazugehören:

  • eine ladungsfähige Adresse,
  • eine Telefonnummer sowie
  • eine E-Mail-Adresse (bei einer Homepage).

Fehlt das Impressum oder ist dieses unvollständig, rechnen Sie mit einer teuren Abmahnung. Informieren Sie sich darüber, welche Voraussetzungen es in Ihrem Fall erfüllen muss und halten Sie die Daten aktuell.

Überzeugen Sie mit der Beschreibung

Für ein wirkungsvolles Online-Inserat Ihrer Ferienwohnung fassen Sie die wichtigsten Informationen prägnant zusammen: Starten Sie mit einem aussagekräftigen Titel, der Standort und ein Highlight (z.B. "Gemütliche Bergblick-Ferienwohnung in Garmisch") kombiniert. In der Beschreibung betonen Sie die Hauptmerkmale: komfortable Ausstattung, Anzahl der Schlafzimmer und Bäder, besondere Extras wie WLAN und eine voll ausgestattete Küche. Heben Sie die Lagevorteile hervor, etwa Nähe zu touristischen Attraktionen oder besondere Angebote wie Parkplätze.

Zeigen Sie Gastfreundschaft durch Hinweise auf Ihre Verfügbarkeit und Unterstützung während des Aufenthalts. Erwähnen Sie eventuelle positive Bewertungen. Eine klare Struktur mit Highlights und Schlüsselwörtern verbessert die Lesbarkeit und Suchmaschinenoptimierung. Beenden Sie die Beschreibung mit einem motivierenden Aufruf zum Handeln, wie „Buchen Sie jetzt Ihren Traumurlaub!“. Ergänzen Sie das Inserat durch qualitativ hochwertige Fotos, die die Einrichtung und Atmosphäre Ihrer Wohnung authentisch darstellen.

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Leerstand in der Nebensaison vermeiden

Außerhalb der Saison sind Sie als Vermieter froh, wenn gerade so viele Buchungen reinkommen, dass Sie die laufenden Kosten/ Nebenkosten gedeckt bekommen.

Genau hier haben wir die richtige Lösung für Ihr Problem!
Eine Vermietung oder Untervermietung an Monteure und andere Berufsreisende bietet die Möglichkeit, die Lücken in Ihrem Belegungsplan zu schließen.

Viele Handwerker arbeiten ganzjährig weit weg von zu Hause und sind auf eine Unterkunft in der Ferne angewiesen.

Der typische Monteur arbeitet unter der Woche auf Baustellen in ganz Deutschland. Viele Firmen buchen komplette Wohnungen oder Pensionen für mehrere Wochen oder Monate um den Mitarbeitern eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Baustelle zu bieten.

Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung auf Deutschland-Monteurzimmer.de und vermieten Sie Ihre Unterkunft während dieser Zeit an Monteure und Handwerker. Damit schaffen Sie sich eine zusätzliche Einnahmequelle. Baustellen haben zu jeder Jahreszeit Saison. Daher gibt es immer Bedarf an preiswerten Unterkünften.

Verteilung Belegung Ferienwohnung Ferienimmobilie

Pendler und Berufsreisende benötigen die Wohnung in der Regel von Montag bis Freitag. Dadurch bleibt Ihnen am Wochenende ausreichend Zeit für die Reinigung der Räumlichkeiten. Sie können Ihr Urlaubsdomizil am Wochenende auch an andere Gäste vermieten, sodass Sie im Idealfall voll ausgelastet sind.

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Klassifizierung einer Ferienwohnung

Gehört Ihre Ferienwohnung zu keiner offiziellen Qualitätskategorie, verleihen Sie sich keinesfalls selbst „Sterne“. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten hätte rechtliche Konsequenzen.

Haben Sie keine Klassifizierung oder nicht die Möglichkeit dazu, setzen Sie auf Kundenbewertungen.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Sterne Kundenbewertung

Sie wünschen sich Sterne für Ihr Feriendomizil? Unterziehen Sie die Unterkunft einer offiziellen Qualitätsuntersuchung und lassen Sie diese regelmäßig wiederholen.

Preisgestaltung für die Ferienwohnung

Die Wahl eines passenden Preises für Ihre Ferienwohnung ist keine einfache Entscheidung. Setzen Sie die Miete zu hoch an, ist die Nachfrage zu gering, während Sie mit übertrieben niedrigen Preisen die Kosten nicht decken.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Preisgestaltung für die Ferienwohnung

Nicht zuletzt kommt es bei der Preisfindung darauf an, ob Sie Gewinne aus Ihrer Immobilie erzielen wollen. Vielleicht möchten Sie Ihre eigene Ferienunterkunft in der ungenutzten Zeit einfach nur nicht leer stehen lassen. Überlegen Sie sich, was für Gäste Sie bevorzugen und welches finanzielle Risiko für Sie mit der Vermietung verbunden ist.

Was gilt hinsichtlich der Kurtaxe?

Ob die Kurtaxe zu den von vornherein feststehenden, unvermeidbaren Nebenkosten zählt, ist bislang umstritten. Somit ist nicht geklärt, ob Sie diese in den Endpreis einrechnen oder separat ausweisen. Der Deutsche Tourismusverband rät zur getrennten Berechnung von Mietpreis und Kurtaxe.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Kurtaxe

Die Kurtaxe fällt regional und saisonal zum Teil unterschiedlich aus. Mancherorts sind bestimmte Personengruppen, wie Monteure, von dieser Aufenthaltsabgabe ausgenommen. Da es sich bei der Kurtaxe um eine Art Erholungsabgabe handelt, müssen Personen, die sich zu Arbeitszwecken dort aufhalten, nicht zahlen.

Es gibt keine einheitliche deutschlandweite Regelung. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie es in Ihrer Region geregelt ist.

Was ist mit der Kulturförderabgabe (Bettensteuer)?

Sind Sie von der Bettensteuer betroffen, rechnen Sie diese ebenfalls nicht in den Endpreis ein, sondern weisen sie getrennt aus. Ist eine Übernachtung beruflich bedingt, fällt grundsätzlich keine Kulturförderabgabe an.

Erkundigen Sie sich, welche Nachweise Ihre Gäste hierfür am Standort Ihres Ferienhauses zu erbringen haben (Rechnungsausstellung auf den Arbeitgeber, Zahlung der Rechnung durch den Arbeitgeber, Ausfüllen einer Eigenbescheinigung).

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Steuerliche Aspekte beim Vermieten von Ferienwohnungen

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen sind steuerliche Fragestellungen zu beachten, die wir an dieser Stelle erläutern.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Steuerberater steuerliche Aspekte

Was gilt hinsichtlich der Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung?

Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen unterliegt der Umsatzsteuer. Hierbei gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Im Zusammenhang mit der Übernachtung angebotene Nebenleistungen stellen Sie Ihren Gästen ebenfalls mit 7 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung.

Leistungen ohne Bezug zur Übernachtung rechnen Sie mit dem vollen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent ab. Hierzu gehören:

  • Bereitstellung von Internet und Telefon
  • zur Verfügung stellen von Fahrrädern und anderen Sportgeräten
  • Anbieten von Gästeparkplätzen

Von der Umsatzsteuer befreit sind Sie, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Dies trifft zu, wenn Ihr Vorjahresumsatz maximal 17.500 Euro brutto betrug und ihr voraussichtlicher Umsatz während des laufenden Jahres 50.000 Euro nicht überschreitet.

Achtung: Erzielen Sie steuerpflichtige Umsätze aus einer anderen Ferienwohnung oder einem Gewerbebetrieb, müssen Sie alle Umsätze zusammenrechnen. Sobald Sie auf insgesamt mehr als 17.500 Euro kommen, entfällt die Kleinunternehmerregelung.

Was müssen Sie beachten hinsichtlich der Einkommenssteuer?

Übersteigen Ihre Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung die damit verbundenen Ausgaben, müssen Sie den Überschuss im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung deklarieren. Abzugsfähig sind Aufwendungen wie:

  • Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Grundsteuer)
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Reparaturen und Renovierungen,
  • Darlehenszinsen
  • Gebäudeabschreibung

Einen Verlust können Sie ebenfalls geltend machen. Dauerhafte Verluste über mehrere Jahre werden nur anerkannt, wenn Sie nachweislich Gewinne aus der Vermietung erzielen wollen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie Ihre Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste fremdvermieten und die jährliche Vermietungsdauer sich im für Ihre Region üblichen Durchschnitt bewegt.

Anderenfalls müssen Sie eine Prognoserechnung für die folgenden dreißig Jahre anfertigen. Nur wenn diese im Ergebnis einen Totalgewinn ergibt, können Sie mit einer Anerkennung und der steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Anfangsverluste durch das Finanzamt rechnen.

Möchten Sie eine nur zeitweise vermietete, teilweise selbst genutzte Ferienwohnung steuerlich geltend machen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieses Thema ist in der deutschen Verwaltungspraxis äußerst komplex und von Laien nur schwer durchschaubar.

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Christof Pietruschka - Nachricht vom 08.05.2020

Rechtliches rund um den Vermietungsprozess einer Ferienwohnung

Fehler bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung können teuer werden. Zum Teil drohen rechtliche Folgen. Gehen Sie Schwierigkeiten aus dem Weg, indem Sie folgende Punkte beachten, und lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell beraten.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Rechtliches Gesetz Justizia

Setzen Sie den Mietvertrag schriftlich auf

Dokumentieren Sie die Anmietung Ihrer Ferienwohnung in einem Mietvertrag, in den Sie alles schreiben, was für die Buchung relevant ist. Dazu gehören:

  • Name, exakte Anschrift und Ausweisnummer des Mieters
  • Reisedaten (Anzahl der Personen, An- und Abreise, optional gebuchte Leistungen wie Bettwäsche, Endreinigung, Haustier)
  • der Preis (gemäß PAgnV der Endpreis)
  • Reisebedingungen (Schlüsselübergabe, Hausordnung, Müllentsorgung, besondere Nutzungsbedingungen für Ausstattungsmerkmale wie Sauna, Heizung, Pool)
  • Zahlungsbedingungen
  • Reiserücktrittsbedingungen
Halten Sie individuelle Vereinbarungen schriftlich fest und bestehen Sie auf der Gegenzeichnung des Mietvertrages durch den Feriengast. Ist dieser nicht volljährig, benötigen Sie die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.

Verlangen Sie bei der Buchung höchstens eine Anzahlung

Bestätigen Sie ihrem künftigen Feriengast die Buchung und vergehen bis zum Reiseantritt mehr als vier Wochen, haben Sie das Recht, eine Anzahlung auf den Mietpreis einzufordern. Keinesfalls dürfen Sie den kompletten Preis in einer Summe verlangen.

Üblich sind Anzahlungen in Höhe von 10 bis 30 Prozent des Reisepreises. Alles darüber hinaus gilt als unseriös. Den restlichen Mietpreis können Sie ab zwei bis drei Wochen vor Aufenthaltsbeginn beanspruchen.

Erstellen Sie eine Inventarliste

Verzeichnen Sie alle in Ihrer Ferienwohnung befindlichen Möbel und Elektrogeräte, aber auch Gegenstände wie Besteck, Geschirr und Wandbilder in einer Inventarliste. Verweisen Sie Ihren Feriengast auf diese Liste und bitten Sie ihn, fehlende oder beschädigte Dinge umgehend zu melden. Versäumen Sie das Erstellen einer solchen Auflistung, wird es schwierig, Beschädigungen oder Verluste einer bestimmten Person zuzuordnen.

Ferienwohnung vermieten - Was beachten!? Inventarliste

Sofern möglich, übernehmen Sie die Wohnungsübergabe selbst. So haben Sie bei jedem Ein- und Auszug die Gelegenheit, einen gründlichen Blick auf Ihr Eigentum zu werfen und erkennen bestehende Probleme.

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Ja, Sie können Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten. Um Ihre Ferienwohnung erfolgreich im Internet zu präsentieren empfiehlt sich ein Portal wie www.Deutschland-Monteurzimmer.de. Über Vermietungsportale erreichen Sie sehr viele Zimmersuchende, die schnell und bequem eine Ferienwohnung buchen möchten.

Die Suche nach Ihrer Ferienwohnung wird so den Zimmersuchenden enorm erleichtert. Registrieren Sie jetzt Ihre Ferienwohnung.

In der Nebensaison haben Vermieter von Ferienwohnungen mit unerwünschten Leerständen zu kämpfen. Möchten Sie das vermeiden, vermieten Sie Ihr Domizil während dieser Zeit an Monteure und Handwerker. Damit schaffen Sie sich eine zusätzliche Einnahmequelle. Baustellen haben zu jeder Jahreszeit Saison. Daher gibt es immer Bedarf an preiswerten Unterkünften.

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Fehler bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung können teuer werden. Zum Teil drohen rechtliche Folgen. Gehen Sie Schwierigkeiten aus dem Weg, indem Sie folgende Punkte bei der Vermietung von Ferienwohnungen beachten, und lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell beraten

Die Ausstattung einer Ferienwohnung sollte komfortabel und praktisch sein. Im Schlafzimmer ist ein bequemes Bett sehr wichtig, damit sich die Zimmersuchenden wohlfühlen. Für die Küche sollte eine gute Basisausstattung mit den wichtigsten Geräten vorhanden sein. Dazu zählen z.B. ein Herd mit Ofen, ein Kühlschrank, sowie eine Kaffeemaschine. Die Ferienwohnung sollte, wenn möglich, über einen WLAN-Zugang verfügen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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